Internationales Arbeitsrecht

Tarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen in den Niederlanden ABU CAO

Mit Wirkung vom 31. August 2022 wurde der ABU-Tarifvertrag für Zeitarbeitsunternehmen für allgemein anwendbar erklärt und deckt alle Akteure ab, die auf dem niederländischen Markt Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, es sei denn, der Anbieter fällt unter die Ausnahmen im Vertrag.

Die Bestimmungen gelten auch für ausländische Unternehmen, die Arbeitskräfte an Nutzer in den Niederlanden vermitteln.

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