Internationales Arbeitsrecht

Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1152 in den Niederlanden

Nach der EU-Richtlinie 2019/1152 haben die Niederlande die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Daher sollten sowohl niederländische als auch ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer in die Niederlande entsenden, ihre Dokumentation mit den geltenden Vorschriften in Einklang bringen.

Die Anforderungen beziehen sich auf die Vorhersehbarkeit der Arbeitsbedingungen, den Arbeitnehmer und die Transparenz dieser Bedingungen.