Internationales Steuerrecht

Wir beraten sowohl polnische als auch ausländische Unternehmer und Privatpersonen bei der Lösung komplexer steuerrechtlicher Fragen.

Unsere Experten sind auf nationale Angelegenheiten mit internationalem Bezug spezialisiert aber unterstützen unsere Mandanten auch im internationalen Steuerrecht.

Unsere Steueranwälte betreuen inländische Unternehmen bei der Bestimmung der Gerichtsbarkeit, in der diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind. Darüber hinaus bestimmen sie die geeignete Art und Weise der Einkommensregistrierung und -besteuerung, helfen ihnen bei der korrekten Abgabe ihrer Steuererklärungen und sorgen für mögliche Steuervergunstigungen, die in Anspruch genommen werden können. Bei vielen Gelegenheiten haben unsere Dienstleistungen dafür gesorgt, dass unsere Kunden Streitigkeiten mit den Steuerverwaltungen verschiedener Länder vermieden haben.

Die Dienstleistungen, die wir ausländischen Unternehmen anbieten, sind ein wichtiger Teil der Tätigkeit unserer Steueranwälte. Dadurch haben die Körperschaftsträger, die ihren Wohnsitz nach Polen verlegt haben, notwendige Gewissheit über ihre steuerlichen Pflichten.

In Fällen drohender Doppelbesteuerung, insbesondere wenn in- oder ausländische Steuerbehörden ein Verfahren gegen ein bestimmtes Unternehmen anstrengen, um die steuerliche Ansässigkeit festzustellen, sind unsere Experten bereit, die Interessen der Kunden in jeder Phase des Verfahrens zu vertreten.

  • Bestimmung des Landes der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht
  • Unterstützung bei der Bestimmung der geeigneten Besteuerungsmethode
  • Beratung bei möglichen Steuervergünstigungen
  • Unterstützung bei den jährlichen Steuererklärungen
  • Beratung bei grenzüberschreitender Steuerkonsolidierung
  • Unterstützung von international tätigen Unternehmern im Tagesgeschäft
  • Vorbereitung der internationalen Steueroptimierungsstrategie des Unternehmens
  • Unterstützung im Umgang mit den Steuerbehörden verschiedener Jurisdiktionen
  • Vertretung in Verfahren vor nationalen und internationalen Steuerbehörden
  • Einleitung ggfs. Verständigungsverfahren (Mutual Agreement)
  • Beratung bei der grenzüberschreitenden Steueroptimierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe
  • Beratung bei der korrekten Besteuerung von Restricted Stock Units

Fachleute

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