Internationales Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Delegation und Einstellung von Arbeitnehmern

Seit Jahren unterstützen wir Unternehmen nicht nur bei der Personalverwaltung und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, sondern begleiten unsere Kunden auch bei den komplexen Herausforderungen der grenzübergreifenden Beschäftigung und Delegation.

Wir ermitteln und bewältigen für unsere Kunden komplizierte internationale Sachverhalte im Zusammenhang mit der Personalentsendung in verschiedene europäische Gerichtsbarkeiten sowie in Drittländer außerhalb der EU.

Wir achten auf die Rechtskonformität unserer Mandanten, die ihr Personal ins europäische Ausland oder außerhalb der Europäischen Union entsenden. In diesem Rahmen sind wir in der Lage, nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch in Fragen der sozialen Sicherheit und der Einkommensbesteuerung zu beraten. Unsere Fachanwälte koordinieren die Entsendung von Arbeitnehmern für große multinationale Unternehmen, die ihre Dienstleistungen in mehreren Rechtsordnungen anbieten.

Dank unseres ausgedehnten Netzes von Partnerkanzleien sind wir in der Lage, Personalunterlagen und Beschäftigungsbedingungen für Stellenbesetzungen in den meisten europäischen Ländern zu koordinieren. Wir verfügen über ein außergewönliches Know-how bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, das nicht nur zivilrechtliche, sondern auch öffentlich-rechtliche und damit verbundene steuerrechtliche Fragen umfasst.

Wir beraten zu den Beschäftigungsbedingungen bei cross-border Personalentsendungen und den damit zusammenhängenden Aspekten einer angemessenen Einstellungspolitik. Unsere Experte helfen bei der Beilegung von Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, Gewerkschaften und Arbeitsaufsichtsbehörden in verschiedenen Ländern und übernehmen die Vertretung vor Gericht.

  • Prozessführung vor den Arbeitsgerichten
  • Führung von Sozialversicherungsfällen
  • Durchführung von Schulungen in Fragen des Internationalen Arbeitsrechts
  • Beratung in Krisensituationen
  • Vertretung in Fällen der sogenannten Wirtschaftskriminalität
  • Beendigung von Verträgen mit Arbeitnehmern
  • Ausarbeitung von Tarifverträgen und anderen Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen
  • Abfassung von Satzungen, Geschäftsordnungen und Unternehmensrichtlinien
  • Betreuung von Teilnehmern an Arbeitskonflikten
  • Verhandlung mit Gewerkschaften
  • Aquisition von Arbeitsplätzen für Kunden
  • Unterstützung bei Personalumstrukturierungen und damit zusammenhängenden Ersparungspotenzial
  • Beratung bei der Integration von Mitarbeiterteams nach Unternehmensfusionen/-übernahmen
  • Einführung von Pensionsplänen sowie von Optionsplänen
  • Erstellung von Arbeits- und Managementverträgen, Wettbewerbsverbotklausel
  • Organisation von geschäftsbezogener Einwanderung
  • Schutz vor Diskriminierung, einschließlich Mobbing
  • Steuerliche Beratung zu Leistungen an Arbeitnehmer