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Przemysław Kwaśniewski
polnischer RechtsanwaltPrzemek hat an der Fakultät für Recht und Verwaltung der Nikolaus-Kopernikus-Universität Jura studiert. Zunächst arbeitete er als In-house Jurist bei FAM – Technika Odlewnicza sp. z o.o., wo er Rechtsdienstleistungen erbrachte und sich mit der Eintreibung und Durchsetzung von Forderungen befasste.
Viele Jahre lang leistete er Unternehmen aus der Glücksspielbranche Rechtsbeistand, z.B. im Bereich der Genehmigungen und bei Streitigkeiten mit Verwaltungsbehörden. Seit vielen Jahren berät er Unternehmer in rechtlichen Angelegenheiten.
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag von Anfang an in der Prozessführung, insbesondere in Zivil- und Strafprozessen. Przemek verfügt auch über praktische Erfahrung in vielen verschiedenen Bereichen, die mit der Rechtshilfe für individuelle Kunden verbunden sind.
Er ist Autor von Artikeln in renommierten juristischen Fachzeitschriften („Glosa. Wirtschaftsrecht in Urteilen und Kommentaren“, „Public Law Review“).
Er beherrscht die folgengen Sprachen:
- Polnisch
- Englisch
Beruflicher Werdegang
- Nikolaus-Kopernikus-Universität in Toruń, Fakultät für Recht und Verwaltung (2003 – 2008)
- Referendariat in der Anwaltskanzlei Lep & Znyk in Toruń (2006 – 2008)
- Referendariat bei der Kujawisch-Pommerschen Rechtsanwaltskammer in Toruń (2010 – 2013)
- Beginn der Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Anwaltskanzlei (2013)
- Zusammenarbeit mit ZJPL International Lawyers (jetzt Subteno Legal), Warschau (seit 2010)
- Mitglied der regionalen Anwaltskammer in Toruń (seit 2013)
- Mitglied des Disziplinargerichts der regionalen Rechtsanwaltskammer in Toruń (seit 2021)
Veröffentlichungen:
- Bedeutung des Begriffs „in einer gesonderten Vereinbarung“ im Sinne von Art. 101 Abs. 1 § 1 und Art. 101 Abs. 2 § 1 in Verbindung mit Art. 101 Abs. 1 § 1 der Zivilprozessordnung. Glosa zum Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 2. April 2008, II PK 268/07 – Glosa 2011/4/91-94
- Die Höhe des Eintrags und die Auslegungszweifel bei Beschwerden über Konzessionen, Erlaubnisse oder Genehmigungen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit. Glosa zum Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts vom 26. Juli 2012, II GZ 251/12 – Glosa 2013/3/113-119
- Fälligkeit des Beschlusses über die Festsetzung der Höhe der Verfahrenskosten in Art. 269 der FIcsalverordnung und Art. 264 § 1 der Verwaltungsverfahrensordnung. – Glosa 2015/1/19-27
Kwaśniewski Przemysław, Żurowski Sebastian, Skizzierung ausgewählter Aspekte der Problematik der Definition des „Automatenspiels mit geringem Gewinn“ – PPP 2013/9/21-32
Meine Beiträge
