Mergers & Acquisitions, Gesellschaftsrecht

Die gesellschaftsrechtliche Beratung und die Beratung bei Mergers & Acquisitions ist eine der Kernaktivitäten und Fachgebiete der Kanzlei.

Die Fachkräfte des Teams, die sowohl an den Due-Diligence-Prozessen als auch an den Verhandlungen während und nach der Unterzeichnung der Verträge teilnehmen, verfügen über Erfahrungen mit mehrstufigen Transaktionen, Kontrollübernahmeprozessen und laufenden gesellschaftsrechtlichen Dienstleistungen für Handelsgesellschaften.

Zu den Kunden der Kanzlei gehören nicht nur Privatinvestoren, sondern auch große inländische und internationale Unternehmen, darunter auch solche, die an der Warschauer Börse notiert sind. Bei der Erbringung gesellschaftsrechtlicher Dienstleistungen beraten wir bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und Gerichtsbarkeit, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

In Zusammenarbeit mit qualifizierten Steuerberatern führen wir rechtliche und steuerliche Prüfungen (Due Diligence) durch. Im Rahmen dieser Prüfungen verifizieren wir nicht nur den rechtlichen und faktischen Status der erworbenen Unternehmen, sondern wählen auch die beste Transaktionsstruktur aus. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des Geschäftsumfelds sowie steuerliche und andere rechtliche Aspekte des Vorhabens.

Beim M&A-Prozess begleiten wir Akquisitionstransaktionen sowohl bei Asset Deals als auch bei Share Deals.

Wir unterstützen beim Abschluss von Investitionsverträgen, Kooperationsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen sowie bei Joint-Venture-Projekten. Unsere Spezialität sind M&A-Prozesse der Unternehmensgruppen, die in mehreren Hoheitsgebieten tätig sind.

Ein wesentlicher Vorteil unserer Kanzlei ist die umfassende Beratung bei grenzüberschreitenden Projekten, bei denen professionelle juristische Dienstleistungen benötigt werden.

  • Beratung bei Mergers & Acquisitions von Kapitalgesellschaften
  • Durchführung von juristischen Due Diligence
  • Verhandlungsführung für unsere Mandanten bei Übergangsprozessen
  • Wahl der Rechtsform und der Gerichtsbarkeit für das Unternehmen
  • Rechtliche Gestaltung von Asset Deals
  • Umfassende rechtliche Betreuung beim Erwerb von Anteilen (Share Deal)
  • Ausarbeitung von Investitionsverträgen
  • Vorbereitung von Kooperationsverträgen
  • Prüfung des Zustands der an der Transaktion beteiligten Unternehmen
  • Umfassende Unterstützung bei grenzüberschreitenden Fusionen und Übernahmen

Fachleute

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